Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die Pawian gGmbH ist Unterzeichnerin der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ und verpflichtet sich damit offen zu legen, welche Ziele die Pawian gGmbH verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.
Weitere Informationen über die Initiative und deren Unterzeichner unter:
https://www.transparency.de/Nonprofit-Sektor.1612.0.html
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Pawian gGmbH
Perleberger Straße 27, 10559 Berlin
Gründungsjahr: 1999
2. Gesellschaftsvertrag der Pawian gGmbH
Gesellschaftsvertrag Pawian gGmbH
3. Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft
PAWIAN Bescheid 2019 Körperschaftssteuer
4. Name und Funktion der Entscheidungsträger
Gesellschafter
Der Anti-Drogen-Verein e.V. (vertreten durch den Vorstand des ADV e.V.) ist alleiniger Gesellschafter der Pawian gGmbH.
Gesellschafterversammlung
Alle Beschlüsse für die Pawian gGmbH werden auf der Gesellschafterversammlung gefasst.
Geschäftsführung
Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Nimir. Eine Befreiung nach § 181 BGB liegt nicht vor.
5. Bericht über die Tätigkeiten
6. Personalstruktur
Bei der Pawian gGmbH arbeiteten im Jahre 2019 im Durchschnitt 9 festangestellte Mitarbeiter*innen, davon 3 Vollzeit- und 6 Teilzeitkräfte, 3 Umschüler sowie insgesamt 10 Aushilfen.
7. Mittelherkunft
Die Pawian gGmbH finanziert sich durch:
- Zuwendung durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- ESF-Mittel
- Arbeitsagentur
- Umsatzerlöse
Gewinn und Verlustrechnung 2020
8. Mittelverwendung
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwandt. Die zweckentsprechende Mittelverwertung wird im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsprüfung regelmäßig geprüft.
9. Gesellschaftliche Verbundenheit
Die Pawian gGmbH ist Mitglied im PARITÄTISCHEN (LV Berlin e.V.). Nähere Informationen siehe Punkt 4.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Im Jahr 2019 gab es von der Agentur für Arbeit, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und von der
ESF-Verwaltungsbehörde je eine Zuwendung, die mehr als 10% der Jahresseinnahmen betrug.